Der Senat
Mitglieder des Senats sind die ehemaligen Konsuln und Praetoren, sofern sie von den Zensoren für würdig (Ehrenkodex) erachtet werden.
In der Gründungsphase werden diese durch das Parlament aus dem Kreise der Bewerber, die die Voraussetzungen für den Cursus Honorum erfüllten, nach
Überprüfung durch die Zensoren, gewählt. (Max. 100 Senatoren)