Regierung- Magistrat
Die Regierung/ Magsitrat besteht aus:
2 Konsuln (anstatt Bundeskanzler)
14 Praetoren ( gleich Minister)
28 Aedilen (gleich parl. Staatssekretäre)
56 Quaestoren (gleich Themenkoordinatoren)
Die Regierung (Magistrat) wird aus den Cursus Honorum gewählt wie folgt:
A. Quaestoren
Für das Eingangsamt als Quaestor (Administrator) können sich alle Ehrenamt-Vorstandsmitglieder der Spitzenverbände der fünf Handlungsfelder
- Arbeit und Wirtschaft
- Gesellschaft und Politik
- Freizeit und Kultur
- Bildung und Wissenschaft
- Gesundheit und Soziales
bewerben, die nach Erfüllung folgende repräsentative Kriterien ausgewertet werden:
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit (deutsch, seit mindestens 3 Generationen/ Leitkultur)
- Alter
- Vorstandsmitglied eines Spitzenverbandes
Basis für die repräsentative Verteilung der Bewerber ist der Nachweis der zuvor Online angegebenen Daten bei der Überprüfung durch die Zensoren.
Die Auswahl der Kandidaten, sofern mehr als 56 Bewerber vorhanden sind, erfolgt durch Zufallsgenerator.
B. Aedile
Für das 1. Beförderungsamt (frühestens nach 1 Jahr) zum Aedil (Parl. Staatssekretär) werden aus den 56 Quaestoren 28 Aedile durch den Senat mittels Mehrstimmenwahl (jeder Senator kann 28 Stimmen vergeben) gewählt.
C. Praetor
Für das 2. Beförderungsamt (frühestens nach 1 Jahr Aedil) zum Praetor (Bundesminister) werden aus den 28 Aedilen (Parl. Staatssekretären) 14 Praetoren durch den Senat mittels Mehrstimmenwahlrecht gewählt.
D. Konsul
Für das 3. Beförderungsamt (frühestens nach 1 Jahr als Praetor) zum Konsul (Bundeskanzler) werden aus den 14 Praetoren (Bundesministern) 2 Konsuln durch den Senat mittels Mehrstimmenwahlrecht gewählt.
